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Assura kündigen: vergleichen und richtig wählen (2026)

Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch — die Wahl der Kasse und des Modells bleibt aber frei, und die Prämienunterschiede sind erheblich. «Assura kündigen»: Dieser Ratgeber hilft Ihnen, mit offiziellen BAG-Zahlen sachlich zu vergleichen.

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Was die Grundversicherung deckt — und was die Prämie bestimmt

Erster Schritt: den Rahmen verstehen. Die Leistungen sind überall identisch: Arzt, Spital (allgemeine Abteilung des Wohnkantons), Medikamente der Spezialitätenliste, Mutterschaft. Ihre Prämie hängt von drei Hebeln ab: der Franchise (CHF 300 bis 2'500 für Erwachsene), dem Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed — meist günstiger als die freie Arztwahl) und Ihrer Prämienregion. Der Selbstbehalt ist auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene begrenzt.

Kasse wechseln: so geht es richtig

Nun zur Praxis. Kündigen Sie schriftlich bis spätestens 30. November (Eingang bei der Kasse zählt) und schliessen Sie die neue Grundversicherung auf den 1. Januar ab — die Aufnahme ist ein Recht, ohne Gesundheitsfragen. Vergleichen Sie immer mit gleicher Franchise und gleichem Modell, prüfen Sie das Ärztenetz des gewählten Modells, und kündigen Sie nie, bevor die Bestätigung der neuen Kasse vorliegt.

Offizielle Prämien-Referenzwerte 2026

Nationaler Median (Erwachsene, Franchise 2'500)CHF 428/Monat
Günstigstes Standardangebot (11 verglichene Kassen)CHF 258/Monat

Quelle: BAG, offizielle Prämien 2026. Keine geschätzten Zahlen.

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Häufige Fragen

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Nein. In der Grundversicherung muss jede Kasse jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehmen — ohne Vorbehalte und ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Welche Franchise soll ich 2026 wählen?

Faustregel: wenig planbare Arztkosten → hohe Franchise (CHF 2'500) für eine tiefere Prämie; regelmässige Behandlungen → tiefe Franchise (CHF 300). Dazwischen lohnt sich der Vergleich von Prämienersparnis und Kostenrisiko.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Auf den 1. Januar (Kündigung bis 30. November bei der Kasse eingetroffen). Mit der Minimalfranchise und im Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich, mit drei Monaten Frist.

Ändert das Hausarzt- oder Telmed-Modell meine Leistungen?

Nein: Die vergüteten Leistungen bleiben identisch. Sie akzeptieren lediglich eine erste Anlaufstelle (Hausarzt, HMO-Netz oder telefonische Beratung) und erhalten dafür eine tiefere Prämie.

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