Assura kündigen: vergleichen und richtig wählen (2026)
Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch — die Wahl der Kasse und des Modells bleibt aber frei, und die Prämienunterschiede sind erheblich. «Assura kündigen»: Dieser Ratgeber hilft Ihnen, mit offiziellen BAG-Zahlen sachlich zu vergleichen.
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Was die Grundversicherung deckt — und was die Prämie bestimmt
Erster Schritt: den Rahmen verstehen. Die Leistungen sind überall identisch: Arzt, Spital (allgemeine Abteilung des Wohnkantons), Medikamente der Spezialitätenliste, Mutterschaft. Ihre Prämie hängt von drei Hebeln ab: der Franchise (CHF 300 bis 2'500 für Erwachsene), dem Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed — meist günstiger als die freie Arztwahl) und Ihrer Prämienregion. Der Selbstbehalt ist auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene begrenzt.
Kasse wechseln: so geht es richtig
Nun zur Praxis. Kündigen Sie schriftlich bis spätestens 30. November (Eingang bei der Kasse zählt) und schliessen Sie die neue Grundversicherung auf den 1. Januar ab — die Aufnahme ist ein Recht, ohne Gesundheitsfragen. Vergleichen Sie immer mit gleicher Franchise und gleichem Modell, prüfen Sie das Ärztenetz des gewählten Modells, und kündigen Sie nie, bevor die Bestätigung der neuen Kasse vorliegt.
Offizielle Prämien-Referenzwerte 2026
| Nationaler Median (Erwachsene, Franchise 2'500) | CHF 428/Monat |
| Günstigstes Standardangebot (11 verglichene Kassen) | CHF 258/Monat |
Quelle: BAG, offizielle Prämien 2026. Keine geschätzten Zahlen.
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Polia geht von Ihren tatsächlichen Angaben aus (Situation, bestehende Verträge, Bedürfnisse) und stellt sie den Marktangeboten gegenüber — bei der Grundversicherung ausschliesslich mit den offiziellen BAG-Prämien, nie mit Schätzwerten. Sie erhalten Ihren persönlichen PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden; auf Wunsch berät Sie anschliessend unser unabhängiger, im FINMA-Register eingetragener Brokerpartner und übernimmt Kündigungen und Abschlüsse. Die Entscheidung bleibt jederzeit bei Ihnen.
Checkliste vor jedem Abschluss
- Immer bei gleicher Leistung vergleichen (Deckung, Selbstbehalt, Laufzeit) — sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
- Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags notieren, BEVOR Sie einen neuen unterschreiben.
- Nie kündigen, bevor die schriftliche Bestätigung des neuen Anbieters vorliegt.
- Nur schriftliche, auf Ihre Angaben gestützte Offerten sind verbindlich — Richtpreise aus Werbung nicht.
- Vermittler im öffentlichen FINMA-Register prüfen, bevor Sie ein Mandat unterschreiben.
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Häufige Fragen
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Nein. In der Grundversicherung muss jede Kasse jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehmen — ohne Vorbehalte und ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Welche Franchise soll ich 2026 wählen?
Faustregel: wenig planbare Arztkosten → hohe Franchise (CHF 2'500) für eine tiefere Prämie; regelmässige Behandlungen → tiefe Franchise (CHF 300). Dazwischen lohnt sich der Vergleich von Prämienersparnis und Kostenrisiko.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Auf den 1. Januar (Kündigung bis 30. November bei der Kasse eingetroffen). Mit der Minimalfranchise und im Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich, mit drei Monaten Frist.
Ändert das Hausarzt- oder Telmed-Modell meine Leistungen?
Nein: Die vergüteten Leistungen bleiben identisch. Sie akzeptieren lediglich eine erste Anlaufstelle (Hausarzt, HMO-Netz oder telefonische Beratung) und erhalten dafür eine tiefere Prämie.
Weiterführende Ratgeber
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